Rennregeln

  1. Termin: Sonntag, 19. August 2018: Abgabe der Enten: von 13:00 Uhr – 13:30 Uhr, Start des Entenrennens: 14:00 Uhr
  2. Veranstaltungsort: 64683 Einhausen, Start auf der Steinbrücke in der Ludwigstraße, Ziel auf der Weschnitz Höhe neuer Weschnitzsteg.
  3. Veranstalter: DPSG Georgsgiggel E.V. Fliederweg 1 64683 Einhausen
  4. Grundgedanke: Das Einhäuser-Entenrennen ist eine Benefiz-Sammlung für einen guten Zweck. Gerade deshalb ist Fairness oberstes Gebot. Bitte halten Sie sich an diese Rennregeln. Außerdem unterstützen Sie bitte unsere kleinen Zuschauer und achten Sie bitte besonders darauf, dass diese sich nicht dem Wasser nähern, ins Wasser fallen oder auf die Straße laufen. Vielen Dank.
  5. Zugelassene Rennenten: Zum „1. Einhäuser Entenrennen 2018“ sind nur offizielle DPSG-Rennenten mit offiziellen Rennlizenzen, Typ „Speedy“ 8 cm zugelassen.
  6. Startnummer: Bei jeder einzelnen Originalente handelt es sich um ein Unikat. Die Enten sind fortlaufend nummeriert. Die Startnummer der Ente ist die Teilnahmenummer und stimmt mit der Teilnahmenummer auf der Rennlizenz überein. Das Verändern, beschriften oder „tunen“ der Rennenten ist strengstens untersagt und führt zum sofortigen Rennausschluss. Veränderte Enten und Enten ohne lesbare oder mit manipulierter Startnummer werden nicht zum Start zugelassen bzw. im Ziel nicht gewertet.
  7. Start der Rennente: Die Enten können am Renntag vor Rennbeginn, ab 13:00 Uhr, bei der Rennleitung, auf dem Parkplatz zwischen Einhäuser-Rathaus und Hallenbad, abgegeben werden. Abgabeschluss ist eine halbe Stunde vor Rennbeginn, um 13:30 Uhr. Alle Enten haben die gleichen Gewinnchancen. Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung dafür, wenn Rennenten, die vom Veranstalter gestartet werden müssen, aufgrund fehlender persönlicher Motivation bzw. unzureichendem Training nicht ihren vollen Einsatz zeigen. Das Starten der Rennenten erfolgt ausschließlich durch Mitarbeiter des Veranstalters. Von sonstigen, nicht autorisierten Personen gestartete Enten werden sofort disqualifiziert.
  8. 8. Rennstrecke: Alle natürlichen und sonstigen Hindernisse sind unanfechtbarer Bestandteil der Rennstrecke. Enten, die durch Wind oder Wellen aus der Bahn geworfen werden oder an Hindernissen unterwegs hängen bleiben, scheiden aus.
  9. 9. Zieleinlauf: Die Enten gewinnen in der Reihenfolge des Zieleinlaufs. Ein gleichzeitiger Zieleinlauf ist technisch ausgeschlossen. Der Zieleinlauf ist gültig, unabhängig davon, in welchem Zustand die Enten ins Ziel kommen. Aufrecht und kopfüber schwimmende, seitlich liegende oder auch völlig erschöpfte Enten werden gewertet.
  10. 10. Bekanntgabe der Sieger und Belohnungsausgabe: Die Besitzer der schnellsten Enten erhalten eine Belohnung. Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt am Veranstaltungstag, während der Siegerehrung, nach dem Rennen im Zielbereich. Die Belohnungsausgabe erfolgt gegen Vorlage der Rennlizenz während der Siegerehrung oder am Dienstag den 21.08.2018 von 17:00-20:00 Uhr am kath. Pfarrzentrum St. Michael, Rheinstraße 8 in 64683 Einhausen. Nach Ablauf vorgenannter Frist entfällt der Gewinnanspruch. Die Umwandung der Preise in Geldwert und eine Barauszahlung der Preise sind nicht möglich.
  11. Rückkehr der Rennenten zu den Trainern: Nur am Renntag können Enten, gegen Vorlage des Rennscheins, nach dem Rennen, nach Möglichkeit ausgehändigt werden. Aufgrund der großen Menge an Enten finden nicht immer alle Rennenten auch genau zu ihren Trainern zurück. Es besteht daher kein Anspruch auf die eigene Rennente.
  12. Allgemeines: Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Mit der Übernahme einer Ente und Abgabe der Spende akzeptieren Sie diese Rennregeln.

Einhausen, Stand Mai 2018